Oft gefragt
Oft gestellte Fragen
![]() | Was sind Ihre Rechtsschwerpunkte? |
Das Arbeitsrecht und die Bereiche Forderungsmanagement sowie Verkehrsrecht bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit.
![]() | Kann ich meine Rechte auch selbst verfolgen? |
Ja, das ist möglich. Zum Beispiel, wenn Forderungen eingetrieben werden sollen, kann man bein Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Formulare gibt es im Schreibwarenhandel. Wird der Mahnbescheid erlassen - und erhebt der Schuldner keinen Widerspruch - kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies ist dann der Titel, der zum Beispiel zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers gebraucht wird.
Sofern der Angtragsgegner jedoch gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, geht es im streitigen Verfahren weiter, das heißt auf dem "normalen" Klageweg.
Hier wurden lediglich die Grundzüge des gerichtliche Mahnverfahrens dargestellt, in der Praxis können sich dann noch viele Detailfragen ergeben, deren Beantwortung für den juristischen Laien problematisch werden kann.
![]() | Erteilen Sie auch telefonischen Rechtsrat? |
Das kommt darauf an. Bei Mandanten, die ich schon läger betreue, ist das regelmäßig der Fall. Das kann sehr komfortabel sein. Natürlich ist das nur bei Rechtsfragen möglich, die ohne Aktenstudium zu beantworten sind. Meldet sich ein Ratsuchender jedoch zum ersten Mal bei mir, habe ich das Risiko zu tragen, das er mir eine falsche Rechnungsadresse nennt. Das kann dann schon frustierend sein.
![]() | Was muss man beim Rechtsanwalt bezahlen? |
Das kommt darauf an. Wenn eine Rechtsstreitigkeit sich noch im außergerichtlichen Stadium befindet, kann die Höhe des Honorars zwischen Anwalt und Mandant frei vereinbart werden. Ist das gerichtliche Stadium erreicht, gibt es gesetzliche Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten.
![]() | Arbeiten Sie auch als Strafverteidigerin? |
Nein, mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Zivilrecht. Da dieser Bereich fast unüberschaubar gewordenen ist, habe ich mich auf Arbeitsrecht, Forderungsmanagement und Verkehrsrecht konzentriert.
![]() | Wenn ich einen Prozeß gewinne, brauche ich doch nichts zu bezahlen - oder? |
Das stimmt nicht ganz. Zunächst ist wichtig, wie die Kostenentscheidung des Gerichts lautet. Dort heißt es beispielsweise: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte." In diesem Fall ist der Beklagte grundsätzlich verpflichtet neben den Gerichtskosten seinen sowie den Rechtsanwalt des Klägers zu bezahlen. Ist der Beklagte aber vermögenslos, so hält sich der Prozeßbevollmächtige des Klägers zunächst an seinen Mandanten, mit dem er ja vertraglich verbunden ist.
![]() | Arbeiten Sie mit anderen Kanzleien zusammen? |
Sofern ich zu der Auffassung gelange, dass ein Ratsuchender bei einem Kollegen, der fachlich anders ausgerichtet ist, besser aufgehoben wäre, empfehle ich diesen gern. Darüber hinaus tausche ich mich mit befreundeten Kollegen aus, wenn knifflige Detailfragen zu klären sind.
